Tierhaltungsverbot in Mietwohnung umgehen?

Hör Dir den Beitrag an! (gelesen und kommentiert von Robin Janik)

Frage

„Hallo, mein Vermieter macht Stunk wegen meiner Mietze. Sie ist ziemlich aktiv in der Nacht und schmeißt dann auch manchmal Sachen um. Welche Rechte habe ich?“

Antwort

Ein pauschales Tierhaltungsverbot ist nicht rechtskräftig, da es vor Kurzem vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde (selbst wenn es im Mietvertrag steht).

Bei wiederholten Beschwerden von Nachbarn sieht das wieder anders aus. Dem muss der Vermieter tatsächlich nachgehen und kann ein Verbot durchsetzen.

Sicher die Gegenstände, die leicht umfallen können, doch einfach ab oder hol dir mehr Teppich.

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