Frage
„Wir besuchen regelmäßig einen Bauernhof. Eine von den Katzen dort mag uns total gerne. Kann ich sie einfach mitnehmen?“
Antwort
Der, dem sie zuläuft, ist verpflichtet, diesen Tatbestand zu melden (z. B. Polizei, Fundbüro, Tierheim, TASSO).
Hat sich nach 6 Monaten niemand gemeldet, gehört sie dem Finder (der, dem sie zugelaufen ist).
Ist die Katze gekauft, gehört sie dem Käufer.
Der Käufer kann dann z. B. über Fotos auf dem Handy, Impfpass oder Dokumente vom Tierarzt beweisen, dass es seine Katze ist.
Frag doch einfach den Bauern, ob er sie gemeldet hat. Wenn ja, dann kannst du sie ihm vielleicht abkaufen (nach 6 Monaten). Wenn nein, dann sprich mit dem Bauern ab, ob es in Ordnung ist, sie mitzunehmen und selbst zu melden.